Fast vier Jahre zog sich die Skandalaffäre ZDF/Böhmermann versus Arne Schönbohm hin. Für den von Böhmermann angeschwärzten Schönbohm, den vormaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), waren diese 44 Monate beruflich und privat eine schier unerträgliche Belastung. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) München einen Schlusspunkt gesetzt: Am 26. Juni 2026, 13.30 Uhr, verkündete das OLG sein Urteil: Das OLG folgte der Entscheidung des Landgerichts München vom 19. Dezember 2024, das dem ZDF die Verbreitung von vier konkreten Behauptungen des Böhmermann’schen „ZDF Magazins Royal“ untersagt hatte. Die Forderung Schönbohms nach einer Geldentschädigung wies das Gericht indes erneut zurück.
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