In der neuen Welt unserer Demokraten gibt es nur noch Schwarz und Weiß, Gute und Schlechte. Für die Guten hat die EU 2019 die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) erlassen. Sie soll Personen schützen, die berufliche Missstände melden. Sie verpflichtet Unternehmen und Behörden zur Einrichtung sicherer Meldekanäle und verbietet jegliche Repressalien gegen Hinweisgeber. In Deutschland wurde sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Wichtige Punkte dieses Gesetzes sind, dass Hinweisgeber nicht gekündigt, abgemahnt oder anderweitig benachteiligt werden dürfen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Aber das gilt eben nicht für alle.
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