Statt einem gesetzlichen Mindestalter für Soziale Medien und pauschalen Verbote setzt der Ethikrat auf ein umfassenderes Schutzkonzept. Das EU-Gesetz für digitale Dienste zur Regulierung von Plattformen bilde bereits eine gute Grundlage.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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