
Als „Lackaffe“ oder „Lügenfritz“ darf man den Bundeskanzler nicht bezeichnen – Politikerbeleidigung! „Fot…Fritz“ darf man Merz dagegen schon nennen, wie die JF nun erfuhr. Doch es kommt darauf an, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Dieser Beitrag Paragraph 188 Als „Fot…Fritz“ darf man Merz bezeichnen – aber nur, wenn man Glück hat wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

