Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zeigt: Die Bundesregierung kann die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes noch nicht konkret benennen. Die Grünen-Partei hält daher an ihrer Einschätzung fest, dass die Gesetzesreform verfassungswidrig sei.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
Nach oben scrollen