Der jüngste Fall „Lügenfritz“ hat Friedrich Merz härter auf die Bretter geschickt als der ursprüngliche Facebook-Kommentar selbst. Ein Bürger schrieb den Spottnamen unter einen Polizeibeitrag zum Kanzlerbesuch in Heilbronn. Daraus wurde ein Strafverfahren, dann ein Strafbefehl über 30 Tagessätze, also ein Monatsgehalt netto. Ein harmloser Kommentar bekam damit das volle staatliche Gewicht. Aber nicht der Verfasser des Wortes steht im Mittelpunkt, sondern der wortbrüchige dünnhäutige Kanzler, dessen Amtsapparat Bürgern auf den Hals gehetzt wird. Dabei ist „Lügenfritz“ weder besonders derb, noch ist er eine unwahre Tatsachenbehauptung. Wohl kein Kanzler vor ihm hat in kürzester Zeit sämtliche Wahlversprechen und Aussagen nach der Wahl abgeräumt oder in ihr absolutes Gegenteil verkehrt, wie er das getan hat. Da darf der getäuschte Wähler nicht von Lügen sprechen? Na, da schau an.
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