Die aktuell verhängte Strafe, die bei einem Durchschnittseinkommen leicht über 2.000 Euro liegt, ist der bisherige Höhepunkt in einer Serie von Verfahren, die seit einem Kanzlerbesuch in Heilbronn im Oktober 2025 die Staatsanwaltschaft Heilbronn beschäftigen. Der Fall erinnert auch an die  umstrittene Anwendung des Paragrafen 188 StGB bei der „Schwachkopf-Debatte“ um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Bekanntlich soll der § 188 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) den besonderen Schutz von Personen des politischen Lebens (von der Kommunalpolitik bis zur Bundesebene) vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen. Das Gesetz greift bei öffentlichen Angriffen, die geeignet sind, das politische Wirken der betroffenen Person erheblich zu erschweren.

Der Beitrag Vorsicht beim Posten: „Pinocchio“ erlaubt – „Lügenfritz“ aber strafbar erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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