Während die Anzahl der Asylanträge in Deutschland und der EU deutlich zurückgeht, tritt am 12. Juni 2026 das reformierte GEAS in Kraft. Die Reform sieht beschleunigte Verfahren an den Außengrenzen, strengere Rückführungsregeln, einheitliche Standards für Asylverfahren und neue Möglichkeiten zur Unterbringung abgelehnter Asylbewerber in sogenannten Rückführungszentren vor.

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