Die Erleichterung nach der Aussetzung der sogenannten Abmeldepflicht dürfte nur von kurzer Dauer sein: Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hat den Rückzieher des Verteidigungsministeriums in Sachen der neu eingeführten Pflicht zur Abmeldung bei längeren Auslandsaufenthalten für rechtswidrig befunden. Mit der Allgemeinverfügung, durch die das Ministerium die Abmeldepflicht ausgesetzt hatte, habe es seine Kompetenzen weit überschritten.

Die Fraktion der Linkspartei im Bundestag hatte ein entsprechendes Gutachten angefordert. Dazu kam es, weil das Anfang des Jahres in Kraft getretene „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“ eine Vorschrift enthält, der zufolge Männer im Alter zwischen 18 und 45 Jahren eine Genehmigung vom zuständigen „Karrierecenter“ der Bundeswehr (früher: Kreiswehrersatzamt) einholen müssen, falls sie die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen wollen.

Pistorius ruderte zurück

Die sozusagen nur im Kleingedruckten verkündete Abmeldepflicht sorgte erst nach Monaten für heftige Kritik in der Öffentlichkeit. Schließlich verkündete Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), die neue Regelung werde in Friedenszeiten nicht angewandt und es werde einstweilen keine Genehmigungsverfahren geben. Das von ihm geführte Ministerium setzte daraufhin die Abmeldepflicht per Allgemeinverfügung, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, aus. (RT DE berichtete) Auch eine interne Verwaltungsvorschrift bewahrt die wehrfähigen Männer seither vor der Pflicht zur Abmeldung.

Wie die Ostdeutsche Allgemeine (OAZ) berichtet, gesteht das Bundestagsgutachten zwar dem Ministerium durchaus zu, Ausnahmen von der Abmeldepflicht zu gestatten. Doch mit der betreffenden Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung zur Gänze außer Kraft gesetzt. Ein solcher Schritt sei jedoch ein Vorrecht der richterlichen Gewalt:

„Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit.“

Die Tagesschau resümiert:

„Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.“

Und so schreiben die Wissenschaftler des Bundestages dem Militärminister ins Stammbuch: Der Grundsatz verlange es, dass bei Ausnahmen von einem Gesetz auch noch Regelfälle übrigbleiben müssten. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“, so das Bundestagsgutachten. Da die jetzige Allgemeinverfügung jedoch alle männlichen Bürger von der Abmeldepflicht befreit, würde sie so einen „rechtlichen Dauerzustand“ schaffen.

Gegenüber der Tagesschau sparte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, nicht mit Kritik. Die Sache sei „ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Becker betonte, sie habe bereits Zweifel an der Vorgehensweise des Ministeriums geäußert, als die Allgemeinverfügung erlassen worden sei. Doch die Beamten aus dem von Pistorius geführten Haus hätten die vorgebrachten Bedenken nur lapidar abgetan.

Die stellvertretende Fraktionschefin hatte am 15. April in einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung auf mögliche Rechtsfehler – indirekt – aufmerksam gemacht, war jedoch nur mit einer knappen Anwort abgespeist worden, die lediglich aus drei Sätzen bestand.

Laut dem Gutachten könnte das Verteidigungsministerium nun selbst die Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso könnte die Aussetzung der Abmeldepflicht aber auch von einem Gericht aufgehoben werden.

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