Das Landgericht Pilsen verkündete heute seine Entscheidung: Der nach Tschechien geflohene Deutsche Marla-Svenja Liebich kann trotz seiner Weigerung den deutschen Behörden übergeben werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da Liebich innerhalb von acht Tagen nach Zustellung der Gerichtsentscheidung Beschwerde beim übergeordneten Oberlandesgericht Prag einlegen kann.

Der 55-jährige Liebich war Anfang April in Schönbach bei Asch (tschechisch: Krásná) im tschechisch-deutschen Grenzgebiet festgenommen worden. Seitdem saß er in tschechischer Haft. Die Zustimmung zu einer Auslieferung nach Deutschland verweigerte er mit der Begründung, er müsse in Deutschland Angst um sein Leben haben. Sogar von einer „Endlösung“ war in seiner Argumentation die Rede. Auch bestehe in Deutschland für ihn die Gefahr, in einem Männergefängnis untergebracht zu werden.

Der gebürtige Sven Liebich war im Juli 2023 von einem BRD-Gericht wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von 1,5 Jahren verurteilt worden. Im Januar 2025 beantragte er eine Umwandlung des Geschlechtseintrags zu „weiblich“ und eine Änderung seines Vornamens – dem Ansinnen wurde von den deutschen Behörden stattgegeben. Seine Haftstrafe hätte Liebich in der Frauenabteilung der JVA Chemnitz antreten sollen. Vor seinem Strafantritt im August 2025 floh Liebich jedoch ins Ausland.

Sollte Liebich nach Deutschland überstellt werden, bleibt unklar, wo er seine Haft verbringen wird. Der in Sachsen-Anhalt gelegene Saalekreis hatte im Dezember 2025 einen Antrag beim Amtsgericht Halle gestellt, Liebichs Geschlechtseintrag wieder in „männlich“ umzuwandeln, da womöglich ein Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts vorliege. Bis zur endgültigen Entscheidung könnte der Aktivist auch in einem Frauengefängnis untergebracht werden. In Tschechien sitzt der gebürtige Sachsen-Anhalter in einer Gefängnisanstalt für Männer ein.

Vor der Verkündigung des Urteils hatte Liebich im Landgericht Pilsen noch einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, was jedoch abgelehnt wurde. Die Richterin erklärte in ihrer Urteilsverkündung, Liebich habe in Deutschland keine negativen Folgen zu befürchten, was seine Person betreffe. Seine Rechte auf einen gerechten Prozess seien in der BRD nicht eingeschränkt.

Liebichs Auftritt vor dem tschechischen Gericht verlief gewohnt dramatisch. Anwesenden Medienvertretern zufolge soll er, als er von einem männlichen Justizvollzugsbeamten abgeführt wurde, gerufen haben: „Dieser Mann fasst mich an, dieser Mann vergewaltigt mich!“

Wie so häufig war Liebich zu dem Gerichtstermin in Tschechien in provokant anmutender Aufmachung erschienen: rot lackierte Fingernägel, roter Lippenstift und Leoparden-Shirt. Auch diesmal war eine offenbar dem Judenstern aus der NS-Zeit nachempfundene Tätowierung gut an seinem linken Oberarm erkennbar.

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