Ein Facebook-Nutzer erhebt Einspruch gegen einen Strafbefehl über 30 Tagessätze für die Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens. Es geht um den Begriff „Lackaffe“, den er in einem Kommentar unter einem Posting der Polizei zum Besuch von Bundeskanzler Merz benutzt hatte.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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