Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Generalbundesanwalts zurückgewiesen und damit den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt: Lina E. kommt vorzeitig frei. Die verurteilte Linksextremistin muss den Strafrest nicht mehr im Gefängnis verbüßen, sondern erhält Bewährung. Zwei Drittel der Strafe gelten unter Anrechnung der Untersuchungshaft als erledigt. Das psychologische Gutachten liefert die juristische Formel dazu: günstige Prognose, ordentliche Führung, tragfähige Zukunftsperspektive, glaubhafte Abkehr von früherer Gewaltbereitschaft. So klingt ein Staat, der den Hammer weglegt, sobald der Täter versichert, ihn künftig lieber im Werkzeugkasten zu lassen.
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