Letztlich ist auch das wieder mehr Publikumsbeschäftigung als politisch relevant: Die Spekulationen über eine Ablösung von Friedrich Merz durch einen anderen CDU-Kanzler, etwa den meistgenannten NRW-MP Hendrik Wüst. Vor jede Änderung haben die Regeln den Be-sitzer des Kanzlerstuhls gesetzt. Tritt Merz nicht zurück, gibt es keine Kanzlerwahl. Dem Beobachter ist niemand bekannt, der einen Merz-Rücktritt für möglich hält. Gegen seinen Willen müsste sich eine Mehrheit für ein konstruktives Misstrauensvortum finden. Im Bundestag kann das nach Artikel 67 Grundgesetz von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder von einer Fraktion mit mindestens dieser Größe beantragt werden. Das letztere trifft nur für die Unionsfraktion zu, auf alle anderen Fraktionen nicht. Grüne und SPD könnten den Misstrauensantrag stellen. Für eine Mehrheit bräuchte es 316 Stimmen. Die SPD hat 120 Abgeordnete, die Grünen 85, Die Linke 64 – die drei zusammen 269. Wählten alle Abgeordneten von Rot-Grün-Rot den Kandidaten, wären noch 47 Abgeordnete aus den Fraktionen der Union und/oder AfD für die 316 Stimmen nötig. Wer bringt das zusammen und für welchen Kandidaten?
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