Dem Journalisten Alexander Wallasch wurden Informationen über einen Tatverdächtigen vorenthalten, weil er von der zuständigen Pressesprecherin der Hannoveraner Staatsanwaltschaft einer missliebigen politischen Haltung verdächtigt wurde. Der Journalist klagte und bekam nun in zweiter Instanz Recht: Der Presse ist Auskunft zu erteilen, unabhängig davon, wo die Verantwortlichen ein Medium politisch verorten. Ein Interview mit dem Rechtsanwalt Dirk Schmitz, der Alexander Wallasch vor Gericht vertreten hat.
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