Zwischen Bund und Ländern dauert der Streit über die finanzielle Unterstützung ukrainischer Bürger in Deutschland an. Nun droht der Konflikt die Sparpläne zu durchkreuzen, die mit einer bereits beschlossenen Gesetzesänderung eigentlich schon feststehen. So hatte das Bundeskabinett im November vergangenen Jahres entschieden, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstelle des Bürgergelds erhalten sollen. Dieser sogenannte Rechtskreiswechsel soll eigentlich ab dem 1. Juli gelten, doch der Konflikt zwischen Bund und Ländern gefährdet den Zeitplan – mit finanziellen Folgen für den Bund.
Zwischen dem 1. November 2025 – dem Monat des Kabinettsbeschlusses zum Rechtskreiswechsel – und dem 30. April dieses Jahres erhielten 54.981 im Ausländerzentralregister erfasste ukrainische Flüchtlinge existenzsichernde Leistungen, in der überwiegenden Zahl der Fälle Bürgergeld. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier hervor, die Welt am Sonntag vorliegt.
Bis Juni könnte die Koalition noch einlenken, doch auch hier bleibt eine Lösung offenbar aus. „Die Einwanderung Zehntausender Ukrainer ins Bürgergeld findet nach wie vor statt“, kritisiert Münzenmaier und ergänzt frustriert: „Es gilt weiter: Viel versprochen, nichts gehalten.“ Derzeit sind die Fronten verhärtet, die Vertreter der Bundesländer lehnen es ab, die mit der Gesetzesänderung verbundenen finanziellen Lasten zu tragen.
Das Bürgergeld wird vom Bund bezahlt. Finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die für Alleinstehende etwa 120 Euro weniger im Monat ausmacht, muss aus den Haushalten der Länder bestritten werden. Vereinbart war, dass der Bund die mit der Gesetzesänderung verbundenen finanziellen Lasten für die Länder voll ausgleicht. Die Bundesregierung ist dazu nur noch zum Teil bereit.
Die ganze Geschichte wäre ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn der Großteil der Ukrainer in Deutschland ist bereits in den Jahren 2022 bis 2024 ins Land gekommen. Warum diese Menschen weiterhin Sozialleistungen in großem Umfang beziehen – und daran offenbar nicht gerüttelt wird – bleibt unklar. Von den rund 1,4 Millionen Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, darunter etwa 1,2 Millionen „Schutzsuchende“, erhalten 657.000 Bürgergeld (Stand Oktober 2025).
Nach Lockerung der Ausreisebestimmungen für junge Männer im August 2025 durch die ukrainischen Behörden waren die Einreisen männlicher Ukrainer nach Deutschland zunächst stark angestiegen. Im Oktober 2025 war mit 11.053 Ersteinreisen von Ukrainern ein weiterer Höhepunkt erreicht. Damit verbunden war ein Anstieg der Anträge auf Sozialleistungen. Mit Blick auf den Abbau von Arbeitsplätzen durch gezielte Deindustrialisierung und immer weniger Investitionen im Land sind die beschriebenen Sozialleistungen für Ukrainer der deutschen Bevölkerung ohnehin nicht mehr vermittelbar.
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