Mit einem ausführlich begründeten Beschluss hat der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) die Pressefreiheit und den Auskunftsanspruch von Medien gegenüber Justizbehörden nachhaltig gestärkt. Damit hat das OVG die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover korrigiert.
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