Verordnung folgt auf Verordnung. Mit der sogenannten EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt am 12. August eine neue EU-Regulierung in Kraft, die das Recyclingwesen im Verpackungsbereich neu organisieren wird. Bereits im vergangenen Jahr verabschiedet, gilt die Verordnung ab dem 12. August für alle EU-Staaten und Unternehmen verbindlich und muss als EU-Verordnung nicht in nationales Recht überführt werden. Die PPWR wird den bislang geltenden Flickenteppich nationaler Gesetzgebungen im Bereich des Verpackungsrecyclings vollständig ersetzen und einen einheitlichen Rahmen für den EU-Binnenmarkt schaffen. Bis zum Inkrafttreten gelten in Deutschland weiterhin die Regeln des Verpackungsgesetzes (VerpackG).
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