Augsburg. Die staatliche Förderung von Meldestellen, die zulässige politische Meinungsäußerungen im Internet verfolgen, ist nach Einschätzung des Augsburger Staatsrechtlers Prof. Josef Franz Lindner nicht zulässig. Der Staat beauftrage die NGOs mit Aufgaben, die ihm selbst verboten sind. „Der Staat flüchtet sich ins Privatrecht, was nach den verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Grundsätzen unzulässig ist, und lässt Andere Dinge tun, die die ihm selbst so nicht ohne Weiteres erlaubt sind“, kritisiert Prof. Lindner im Gespräch mit der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Tichys Einblick. Es stelle sich die Frage, „inwieweit der Staat berechtigt ist, privat organisierte Meldestellen zu fördern, die dann das machen, was der Staat selbst gar nicht dürfte“, so Lindner. Für solche Meldestellen im staatlichen Auftrag brauche es eine gesetzliche Grundlage.

Der Beitrag Rechtsprofessor: Staatliche Förderung von Meldestellen ist verfassungswidrig erschien zuerst auf Tichys Einblick.

 [#item_full_content]

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
Nach oben scrollen