Die EU arbeitet an einer klareren Ausgestaltung der Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 EUV. Hintergrund sind die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie Sorgen vor hybriden Angriffen. Kaja Kallas räumte Schwächen in Krisenabläufen ein.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
Nach oben scrollen