Dass hoher Zuckerkonsum krank machen kann, weiß mittlerweile jedes Kind: Zivilisationskrankheiten wie Übergewicht, Typ-2-Diabetes sowie Karies sind nur einige der möglichen Folgen. Gesundheitliche Beschwerden, die wiederum dem Gesundheitssystem viel Geld kosten. Etliche Regierungen sind deshalb bemüht, den Zuckerverbrauch ihrer Bevölkerungen zu dämpfen, etwa durch Maßnahmen wie eine Zuckersteuer.

Auf einen positiven Effekt hofft auch die Bundesregierung: Die nach Zuckergehalt abgestufte Abgabe gehört zu den vorgeschlagenen Regelungen einer Fachkommission zur finanziellen Sanierung der chronisch klammen Krankenkassen. Medienberichten zufolge will Schwarz-Rot mit einem separaten Gesetz ab 2028 besonders zuckerhaltige Getränke wie Limonaden oder Cola nach britischem Vorbild besteuern. Wollen die Hersteller die Zusatzsteuer vermeiden, müssen sie den Zuckergehalt ihrer Produkte verringern.

Die erhofften Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro jährlich sollen dem Gesundheitswesen zugutekommen. Andererseits rechnen Experten auf mittlere Frist mit Kostenersparnissen von 20 bis 170 Millionen Euro, weil durch die Steuer der Zuckerkonsum sinken könnte – was wiederum entsprechenden Erkrankungen vorbeugen würde.

Die deutsche Zuckerindustrie läuft Sturm gegen das Vorhaben. Günter Tissen, der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ), warnt vor übergroßen Hoffnungen, was die Wirksamkeit einer solchen Steuer anbelangt. Was erfolgreiche Prävention gegen Übergewicht angehe, sei man mit einer Zuckerabgabe auf dem Holzweg. Diese Maßnahme habe in keinem Land zu einem Rückgang des Übergewichts geführt. Eine Zuckersteuer lediglich zum Stopfen von Haushaltslöchern bringe jedoch eine bedeutende Belastung für die regionale Lebensmittelproduktion.

Ins selbe Horn stößt Sebastian Priller, der Hersteller des bayrischen Kultgetränks „Spezi“, gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Abgesehen von einer Bevormundung der Verbraucher befürchtet der Unternehmer die Schaffung eines „neuen Bürokratiemonsters“ durch kleinteilige Regelungen und Ausnahmen, in die sich die Produzenten einarbeiten müssten. Die Steuer würde eine Verteuerung seines Firmenprodukts bewirken, was durch einen möglichen Umsatzrückgang wiederum dem Unternehmen schaden könne.

Tatsächlich ist es nicht so eindeutig, ob die bei der Einführung einer Zuckersteuer intendierten Wirkungen tatsächlich eintreten. So auch beim Vorbild Großbritannien. Dortige Befürworter einer Zuckerabgabe wie die Epidemiologin Nina Rogers von der Cambridge University können zwar damit argumentieren, dass der Zuckergehalt bei Softdrinks nach der Einführung der Sondersteuer 2018 zurückging.

Auch wird immer wieder gern darauf verwiesen, dass es zu einem Rückgang von Adipositas bei zehn- bis elfjährigen Mädchen um acht Prozent gekommen sei. Allerdings war dies bei anderen Altersklassen (etwa bei den Vier- bis Fünfjährigen) nicht der Fall. Ebenso nicht bei Jungen. Rogers selbst erwähnt die Vermutung, dass Mädchen womöglich besser auf Gesundheitsappelle reagieren würden.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Zuckersteuer ist, dass sie lediglich Softdrinks betrifft, nicht jedoch Lebensmittel oder Säfte, die oft ebenso viel Zucker enthalten wie die angeprangerten süßen Erfrischungsgetränke. Wieder andere stoßen sich daran, dass die Softdrink-Hersteller dann vermehrt auf Süßstoff als Zuckerersatz zurückgreifen könnten.

So schrieb der österreichische Verein SIPCAN, der sich der Gesundheitsprävention verschrieben hat, in einer 2024 veröffentlichten Analyse, dass die britische Lebensmittelindustrie so verfahren sei. Der Konsum von Erfrischungsgetränken sei insgesamt sogar gestiegen.

Die angestrebte Wirkung einer Zuckersteuer könnte also auch in Deutschland ins Leere laufen. Vor allem dann, wenn zugleich die Bewegungsmöglichkeiten für junge Generationen weiter eingeschränkt werden – etwa durch die Schließung von Schwimmbädern.

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