Dieser Protest war sicher einer der militanteren in Deutschland, aber das Ziel war auch alles andere als friedlich: Im September vergangenen Jahres drangen drei Männer und zwei Frauen in die deutsche Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit in Ulm ein. Sie sprühten Graffiti, warfen Farbbomben und zerstörten die Einrichtung mehrerer Büroräume. Elbit ist der größte israelische Rüstungshersteller und produziert Drohnen, Panzergranaten und Raketen, die von der israelischen Armee eingesetzt werden, außerdem Überwachungsgerätschaften und Mittel der elektronischen Kampfführung sowie Systeme für Panzer und gepanzerte Mannschaftswagen. Zudem liefert es aber auch künstliche Intelligenz zur Steuerung der Einsätze. Es gibt also kein Unternehmen, das mehr für den Krieg in Gaza liefert als Elbit.
Dementsprechend war der Vorfall im vergangenen Herbst nicht der erste Protest gegen Elbit in Ulm. Im April davor hatte es bereits ein Protestcamp vor der Firma gegeben, im Juli wurde das Ulmer Münster mit 30 Meter langen Transparenten dekoriert, auf denen gefordert wurde: „Elbit raus aus Ulm – stoppt den Völkermord“, und im August protestierten weitere Aktivisten vor dem Firmengelände und forderten die Schließung des Rüstungsunternehmens in Deutschland.
Die fünf Personen, die im September eingedrungen waren (und seither international als „Ulm5“ bekannt sind), wurden festgenommen und anschließend in Untersuchungshaft genommen. Die Anklage lautete auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, Paragraf 129 StGB, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Dementsprechend wurden sie unter Isolationsbedingungen in Haft gehalten, einschließlich einer starken Einschränkung der Kommunikation mit den Anwälten. Genau das also, was der israelische Botschafter nach dem Protest gefordert hatte; er hatte sie „Unterstützer der Hamas“ genannt und erklärt, das seien terroristische Akte, die hart bestraft werden müssten.
Am Montag sollte nun vor dem Gericht in Stuttgart-Stammheim der Prozess beginnen. Das Gericht bezog bereits in der Wahl des Sitzungssaals Position: Die Verhandlung soll im selben Saal stattfinden, in dem einst die RAF-Verfahren geführt wurden. Die fünf Angeklagten, durch die wohlgemerkt kein Mensch zu Schaden kam, wurden hinter schusssicheren Scheiben platziert, ohne Möglichkeit direkter Kommunikation mit ihren Verteidigern.
Nach Presseberichten wurde auch der Zutritt zum Verhandlungssaal nur nach dem Muster gewährt, das einst für die RAF-Prozesse galt: Dem Publikum wurden selbst Stift und Papier untersagt, den Pressevertretern wurde die Pressemappe der Verteidiger abgenommen. Auch das Gericht scheint danach ausgewählt, dieses Verfahren zu führen, als ginge es um Staatsverbrechen – die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt verweigerte eine Vorbesprechung mit der Verteidigung zur Klärung technischer Fragen, lehnte alle Anträge der Verteidigung wie gegen die Sitzordnung, die Kommunikation unmöglich machte, ab, und drehte den Anwälten sogar die Mikrofone ab.
Daraufhin verließen diese aus Protest den Gerichtssaal, und Lauchstädt unterbrach die Verhandlung für zwei Stunden. In dieser Verhandlungspause verlasen die Anwälte außerhalb des Gerichts ihr vorgesehenes Eingangsstatement. Dabei wiesen sie unter anderem darauf hin, wie sehr sich doch die Behandlung ihrer Mandanten von jener der Aktivisten der Letzten Generation unterscheide, die auf Sylt schließlich auch einen Privatjet beschädigt und einen Millionenschaden verursacht hätten, jedoch nicht einmal in Untersuchungshaft genommen worden seien.
Als nach Ende der Pause die Verteidiger im Glaskasten Platz genommen hatten (die Angeklagten waren noch nicht im Saal), setzte sie ihnen eine Frist von fünf Minuten und drohte ihnen mit einer Entpflichtung. Dann wurde die Verhandlung abgebrochen, ohne eröffnet worden zu sein; der nächste Termin ist für den 4. Mai festgesetzt.
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