Die juristische Auseinandersetzung des Portals „Nius“ mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther geht in die nächste Runde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig bestätigte das Urteil der Vorgängerinstanz vom Februar, die sich Günthers hanebüchener Behauptung angeschlossen hatte, er habe seine Tiraden gegen „Nius“ im Januar bei Markus Lanz, nicht in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident, sondern als Privatperson […] 

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Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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