Im Streit über die Folgen eines fehlerhaften „Mangelhaft“-Urteils für einen Rauchmelder hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main eine Pflichtverletzung der Stiftung Warentest festgestellt. Das Unternehmen fordert Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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