Die Klägerseite im Leitverfahren um die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) hat einen umfangreichen, ergänzenden Schriftsatz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht (AZ. 7 BV 25.2291). Darin wird wissenschaftlich fundiert dargelegt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag – Ausgewogenheit, Perspektivenvielfalt und Staatsferne – nicht durch einzelne redaktionelle Fehler verfehlt, sondern durch institutionelle […]

