IP- und Port-Nummern, Verkehrsdaten, Funkzellenabfrage: Ermittler hoffen auf mehr Aufklärung durch eine neue Speicherpflicht. Drei Monate lang sollen Telekommunikationsanbieter alle IP-Adressen vorhalten. Das aktuelle Gesetzesvorhaben ist eine abgespeckte, datensparsame Variante der alten Vorratsdatenspeicherung.

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