Das Sächsische Landessozialgericht hat ein Urteil gefällt, das auch und gerade bei ausländischen Bürgergeldempfängern große Freude auslösen dürfte: Ein Sozialhilfe-Empfänger war für drei Monate nach Portugal gereist, worauf das Jobcenter die Bürgergeld-Zahlungen aussetzte, da er sich nicht in Deutschland aufhielt und deshalb keinen Anspruch habe. Der Mann begründete seinen Aufenthalt mit einer schweren psychischen Erkrankung. […] 

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