Mehrere Kläger versuchen vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, die Abschaffung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Sie begründen dies mit dem Vorwurf einer mangelnden Ausgewogenheit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht eröffnet dabei erstmals die Möglichkeit, das Gesamtangebot inhaltlich zu prüfen – allerdings nur unter sehr hohen rechtlichen Hürden.

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