Bei einer Bedrohung der legitimen Interessen eines Landes (Terrain, Sicherheit) gilt das ius ad bellum, es ist danach gerechtfertigt, sich dagegen auch militärisch zur Wehr zu setzen. Das gilt selbst nach dem Briand-Kellogg-Pakt 1929, geächtet ist der „Angriffskrieg“, nicht die Verteidigung. Das lässt allerdings derart viele Fragen offen, dass man das Kriegsvölkerrecht durchaus für einen Papiertiger halten kann. Versucht nicht seither jede Seite ihre kriegerischen Aktionen als legitime Verteidigung darzustellen?

Der Beitrag Ist das Kriegsvölkerrecht ein Papiertiger? erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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