Von Dagmar Henn
Wie vertrauenswürdig ist Verteidigungsminister Boris Pistorius? Er scheint darauf zu setzen, dass ihm viele tatsächlich vertrauen; das deutet zumindest seine „Lösung“ in der Frage der Genehmigungspflicht von Reisen an.
Die Regelung, die in der aktuellen Version des Wehrpflichtgesetzes steht, klingt ja auch reichlich absurd: alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssten sich einen Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Im Gegensatz zu älteren Versionen des Wehrpflichtgesetzes ist diese Vorschrift nicht auf den Verteidigungs- oder Spannungsfall begrenzt, ja, nicht einmal auf die Einführung einer Wehrpflicht. Es gibt auch keine getrennte Regelung für Kriegsdienstverweigerer (obwohl mittlerweile die Zahl derer, die vorsorglich verweigern, stetig steigt), wie das zu den Zeiten der Fall war, als die einen Wehr- und die anderen Ersatzdienst leisteten.
„Alles wieder gut“, erklärte Pistorius, als die Öffentlichkeit doch mit etwas Befremden reagierte, und kündigte an, das Ganze über eine Allgemeinverfügung wieder wegzuräumen.
Moment, fragt man sich da als unbeteiligter Beobachter, habe ich da einen Regierungswechsel verschlafen? Gibt es irgendeinen bisher nicht aufgefallenen Grund, warum eine Änderung des Gesetzes selbst nicht möglich sein sollte? Normalerweise kann ein Gesetz durchaus korrigiert werden. Das muss dann halt noch mal durch den Bundestag, aber wenn da Einigkeit besteht, ist das eine reine Formalität, und die Änderung landet irgendwo hinten auf einem Sammeldokument am Ende der Tagesordnung.
Stattdessen will Pistorius das über eine Allgemeinverfügung und eine Verordnung regeln. Nun gibt es eine rechtliche Hierarchie, die wie beim Kartenspiel funktioniert: Ober schlägt Unter. Ein Gesetz hat ein anderes Gewicht als eine Verordnung oder gar eine Allgemeinverfügung (die ein Verwaltungsakt ist). Eine Verordnung, die einem Gesetz widerspricht, ist rechtswidrig und damit nichtig. Dass Pistorius zum rangmäßig noch schwächeren Mittel der Allgemeinverfügung greifen will, liegt daran, dass der rechtswidrige Verwaltungsakt wirksam bleibt, bis er aufgehoben wird, während die Verordnung sofort unwirksam ist. Er könnte also die Allgemeinverfügung erlassen, aber ein einzelner Kläger könnte genügen, um sie aufheben zu lassen.
Mag sein, dass Pistorius davon ausgeht, dass alle möglichen Betroffenen der Abmeldepflicht so dankbar sind, dass sie nicht klagen. Der entscheidende Punkt ist jedoch ein anderer – beide Formen, die Verordnung und die Allgemeinverfügung, sind mit geringem Aufwand wieder aufzuheben. Wenn Pistorius – oder einer seiner Nachfolger – der Meinung ist, er müsse jetzt die Kontrolle über den Aufenthalt der gesamten männlichen Verfügungsmasse erlangen, kann er diese Regelung einfach wieder „scharf“ stellen. Ohne ein parlamentarisches Verfahren. Einfach so. In der Form, wie sie im Gesetz steht – also weder an eine Wehrpflicht noch an Spannungs- oder Verteidigungsfall gebunden.
In Wirklichkeit, so der Eindruck, hat Pistorius‘ Verhalten wenig mit Einsicht zu tun, sondern weit mehr mit der Tatsache, dass aktuell die Karrierecenter der Bundeswehr administrativ überfordert wären, bekämen sie jetzt Tausende Anträge von 17- bis 45-jährigen Deutschen, die ein Auslandssemester antreten, eine Weltreise oder eine Beschäftigung irgendwo auf dem Planeten planen. Die Absicht der Kontrolle bleibt bestehen, aber noch fehlen vermutlich ein paar Sekretärinnen, um mit der Papierflut umzugehen. Darum wird auch nicht das Gesetz geändert, sondern nur ein wenig rechtlich herumgeschummelt.
Was inzwischen ziemlich üblich ist in Deutschland. Die ganze Einreisewelle 2015 beruhte auf einer mündlichen Weisung in völligem Widerspruch zum eigentlich gültigen Asylgesetz; Innenminister Alexander Dobrindt hat diese mündliche Weisung im vergangenen Mai aufgehoben, aber immer noch geschrieben, Ausländern, die aus einem sicheren Drittstaat einreisten, könnte die Einreise verweigert werden.
Die Formulierung im Gesetz lautet: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn …“ – jeder, der sich ein wenig mit juristischer Sprache auskennt, merkt, dass auch Dobrindt diesem Wortlaut nur halb folgte, weil das keine Kann-, sondern eine Mussbestimmung ist, dieser Textalso keinen Ermessensspielraum vorsieht. Außer nach den Regelungen des vierten Absatzes, in dem zum einen auf Europa- und Völkerrecht verwiesen wird, zum anderen das Innenministerium es „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ anders anordnen kann.
Auch hier – ein Gesetz kann geändert werden, wenn der politische Wille dazu da ist. Aber den Schuh will sich niemand anziehen, weil das bedeutete, die politische Verantwortung dafür zu tragen. Nach wie vor findet rund um die Asylverfahren der entscheidende Schritt in einer rechtlichen Grauzone statt, denn das, was im Gesetz steht, wird nicht umgesetzt.
Bei etwas gründlicherer Suche ließ sich bestimmt noch eine ganze Reihe weiterer derartiger Fälle finden, denen letztlich vor allem eines gemein sein dürfte: Eine wirkliche politische Entscheidung, mit einer öffentlichen Debatte darüber, soll mit allen Mitteln vermieden werden. Natürlich untergräbt ein solches Vorgehen den demokratischen Prozess, aber wenn man laut genug schreit, dass Meinungsäußerungen die Demokratie gefährden, fällt das schon niemandem auf.
Das mag also ein weiterer Grund sein, warum Pistorius sich an diesem Punkt um eine saubere rechtliche Regelung herumdrückt – man möchte so tun, als sei das Thema Wehrpflicht abschließend behandelt. Das tatsächliche Problem in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass die Zustimmung unter jenen, die davon betroffen sind, sich in sehr engen Grenzen hält. Könnte sein, dass man sie nicht allzu sehr an das erinnern möchte, was ihnen droht, vor allem, damit sie nicht gleich auf den dummen Gedanken der Verweigerung kommen, und deshalb eine mögliche erneute Debatte im Bundestag scheut, die es geben könnte, wenn man das Gesetz noch einmal ändert.
Immerhin, es gibt eine kleine Motivierungshilfe für Pistorius, die sich ein bayerischer Programmierer ausgedacht hat: Er hat ein Internetportal eingerichtet, mit dem Männer vorsorglich den entsprechenden Antrag stellen können. „Ausreisegenehmigung. Pflichtformular. Natürlich.“ lautet die Überschrift, und auf der Seite findet sich auch ein kleiner Hinweis:
„Die Genehmigungspflicht gilt bereits dann, wenn du ernsthaft vorhast, länger als 3 Monate ins Ausland zu reisen – auch wenn noch kein Flug gebucht ist. Pläne können sich natürlich ändern. Das Karrierecenter versteht das bestimmt.“
Im Übrigen definiert sich das Portal als Satire und verweist darauf, dass die generierten E-Mails womöglich rechtlich nicht korrekt sind. Aber da es kein offizielles Formular gibt, dürfte das kein Problem sein.
Eine ganz andere Frage stellt sich natürlich in diesem Zusammenhang auch noch: Da im Gesetzestext keine Frist angegeben ist, wie lange vor Antritt der Reise die Genehmigung einzuholen ist, müssten sich eigentlich sogar Frauen abmelden, da nach dem Selbstbestimmungsgesetz aus einer Frau jederzeit ein Mann werden könnte. Und woher soll Frau Monate im Voraus wissen, ob sie in den kommenden Monaten eine Wallung überkommt, zum Mann zu werden und damit dann unter dieses Gesetz zu fallen? Wobei natürlich völlig unklar ist, was geschehen soll, wenn eben diese Wallung sie befällt, wenn sie sich bereits im Ausland befindet …
Das nur als kleiner Hinweis, dass theoretisch und rein sicherheitshalber der Kreis der möglichen Antragsteller noch etwas größer ist.
Aber ernsthaft – was ist von einer Regierung zu halten, die sich schon in einem solchen Fall anstellt, als wäre sie für das Regieren nicht zuständig? Als hätte sie gar keine Möglichkeit, eine derart simple Frage, die durch die Einfügung etwa von „im Spannungs- oder Verteidigungsfall“ geklärt werden könnte (was dann dem entspricht, was von 1956 bis 2011 praktiziert wurde), anders als durch Gemauschel anzugehen, oder als wäre sie derart versessen darauf, sich gegenüber den Betroffenen hinterhältig zu verhalten, dass sie diesen Schritt ablehnt?
Pistorius ist Jurist mit zweitem Staatsexamen. Er kann nicht behaupten, ihm sei der Unterschied zwischen einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Allgemeinverfügung nicht bekannt. Auch wenn die europäische Ebene zur Zeit seines Studiums noch nicht so viel Ärger machte, hier reden wir nur von der Hierarchie innerhalb des deutschen Rechts. Grundgesetz, Gesetz, Verordnung, Verfügung, so lautet die absteigende Reihenfolge. (Übrigens interessant: Sein Wikipedia-Eintrag verrät, dass er Russisch als Abiturfach hatte; er kann sich also auch bei den NATO-Märchen nicht darauf berufen, es nicht besser zu wissen.) Das kann er vermutlich noch aufsagen, wenn man ihn um drei Uhr früh aus dem Schlaf reißt.
Das kann also nur böse Absicht sein. Vielleicht sollten die Opfer dieser bösen Absicht darauf bestehen, die Genehmigung ordentlich beschieden zu bekommen. Nur vorsichtshalber.
Mehr zum Thema – Neues Wehrpflichtgesetz: Alle Männer unter 45 brauchen Genehmigung für längeren Auslandsaufenthalt

