Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, in dem das VG Köln im Eilverfahren der AfD Recht gegeben und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt hat, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen und zu behandeln, sowie die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung zu unterlassen, dürfte nun rechtskräftig werden. Laut der dpa teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“ Vorausgegangen ist dem, dass sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das berüchtigte und peinliche „Gutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nun genauer ansehen wolle, nachdem er bei Amtsübernahme die schülerhafte Zitatensammlung des Amts mehr oder weniger ignoriert hatte.

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