Denn die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen spektakulären Sieg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz errungen. Die 13. Kammer untersagte dem Inlandsgeheimdienst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen oder zu führen. „Die Voraussetzungen der Einstufung und Behandlung der Antragstellerin als gesichert rechtsextremistische Bestrebung liegen nicht vor“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Der Beitrag Der Bau eines antidemokratischen Schutzwalls erschien zuerst auf Tichys Einblick.
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