Der Bundestag hat die Möglichkeit geschaffen, Sekundärmigrationszentren für Asylbewerber einzurichten, deren Verfahren nach der Dublin-Verordnung in anderen EU-Staaten laufen. Viele Bundesländer reagieren zurückhaltend, verweisen auf offene Fragen und die Notwendigkeit gesetzlicher Voraussetzungen.

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