In diesen Zeiten, in denen Gerichte zuweilen eher der politischen Gesinnung der Richter, als dem Grundgedanken des unparteiischen Rechts folgen, Juristen zuweilen den Eindruck erwecken, als neigten sie eher dem Obrigkeitsstaat als der Freiheit zu, wenn man beispielsweise an das berüchtigte Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder an den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz gegen Joachim Paul denkt, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) eine kleine Sensation.
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