Welche Leistungen eine gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherten anbieten muss, regelt der „Gemeinsame Bundesausschuss“. Eine Art Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Über den Katalog hinaus, den der Ausschuss festlegt, können die Kassen weitere Leistungen freiwillig anbieten. Der Strauß dieser Angebote ist bunt. Wie die Fachseite Gesetzlichekrankenkassen.de aufführt, gehören dazu: zusätzliche Impfungen, medizinische Vorsorge an Kurorten, zusätzliche Kostenübernahme bei Brillen oder Hörgeräten sowie eine Rufbereitschaftspauschale für Hebammen.

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