Welche Worte oder Taten von niedersächsischen AfD-Mitgliedern haben zur Hochstufung ihres Landesverbands vom Verdachtsfall zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geführt? Das bleibt vorerst im Dunklen. Das Innenministerium verweigert die Herausgabe der Belege seines Verfassungsschutzes.

