Welche Worte oder Taten von niedersächsischen AfD-Mitgliedern haben zur Hochstufung ihres Landesverbands vom Verdachtsfall zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geführt? Das bleibt vorerst im Dunklen. Das Innenministerium verweigert die Herausgabe der Belege seines Verfassungsschutzes.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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