Ein von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommener Bedrohungsfaktor für die Handlungsfähigkeit ganzer Staaten auf nationaler und EU-Ebene ist die Tatsache, dass Höchstgerichte immer mehr Einfluss gewinnen, wenn es darum geht, linksideologisch gefärbte Agenden umzusetzen.
Der „Marsch durch die Institutionen“ linker Ideologen wird so zum mächtigsten Hebel, eine demokratische Gesellschaft gegen den Willen der Mehrheitsbevölkerung zu zerstören. Hier geben Richter die Richtung vor, was passieren muss oder zu unterlassen ist um Entscheidungen oder Gesetze von Regierungen auszuhebeln. man kann das durchaus als undemokratisch bezeichnen, wenn eine Handvoll Höchstrichter den Ton angeben!
Meist werden richterliche Entscheidungen getroffen die darauf abzielen Maßnahmen zu stoppen, die der Agenda ‚Massenmigration aus kulturfremden Räumen‘ im Weg stehen könnten.
Österreich: Verfassungsgerichthof stoppt Automatismus
Unser heutiges Richterstaat-Beispiel befasst sich mit einer Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichthofes (VfGH) der den Automatismus stoppte, dass ein Familiennachzug automatisch gestoppte wird, wenn gegen einen „anerkannten Flüchtling“ ein Aberkennungsverfahren läuft. Damit war ein Familiennachzug obsolet, denn Einreiseanträge wurden abgewiesen, weil das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) keine positive „Wahrscheinlichkeitsprognose“ mehr abgab.
Mehr Bürokratie – mehr Kosten
Wie exxpress.at berichtet reichte noch im Herbst 2025 ein Satz, um den Familiennachzug abzudrehen: „Aberkennungsverfahren läuft.“ Wie Unterlagen belegen, wurden Anträge so automatisch abgewiesen. Im Dezember stoppte der Verfassungsgerichtshof den Automatismus. Seitdem gilt: Jeder Fall muss einzeln geprüft werden – mit spürbaren Folgen für Aufwand und Kosten.
Statt weniger Syrer wieder mehr
Vom Einfrieren des Familiennachzuges sind tausende Syrer betroffen, deren Status seit dem Sturz des Diktators Baschar al-Assad erneut geprüft wird. Um zu verhindern, dass diese womöglich doch nach Syrien heimkehren könnten um dort beim Wiederaufbau ihrer Heimat mitzuwirken bietet das Anwachsen eines solchen „Flüchtlings“ auf eine Familie natürlich einen Hemmschuh für einen erfolgreiche Repatriierung. Denn ist ungleich schwieriger eine ganze Sippe loszuwerden als einen einzelnen Jungmann.
„Schwerer Grundrechtseingriff“
Und natürlich ist es wieder die „Humanität“ die uns vor der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK). verordnet wird. So stützt der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung auf das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK). Familienleben bedeutet, dass Ehepartner und Kinder die reale Möglichkeit haben müssen, zusammenzuleben. Staatliche Maßnahmen, die dieses Zusammenleben verhindern, seien ein schwerer Grundrechtseingriff. Mit dieser Logik müssten wir praktisch die halbe Welt aufnehmen, denn wer sagt, dass das die betreffenden Familien nicht in Syrien die „reale Möglichkeit“ hätten, ihr „geschütztes Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ in Anspruch zu nehmen. Dazu müsste allerdings der männliche „Flüchtling“ heimkehren. Und, ja, dass will er natürlich nicht! Denn hier übernimmt Vater Staat die Pflichten eines orientalischen Familienoberhauptes, während Einheimische zusehen mögen, wie sie über die Runden kommen.
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In unserer neuen Serie „Richterstaat“ erschienen bis jetzt folgenden Beiträge:
- Richterstaat Teil 6: EU-Richter verunmöglichen Remigration
- Richterstaat Teil 5: Bundestag winkt Karlsruher Funktionsrichter für den Staatsumbau durch
- Richterstaat Teil 4: Gericht verhindert Leistungskürzung des Landesamtes für illegalen Marokkaner
- Richterstaat Teil 3: Wähler wollen die Migrationswende – Justiz verhindert das
- Richterstaat Teil 2: Internationaler Gerichtshof will Klima-Knebel für die Industrie
- Richterstaat Teil 1: Richterstaat im Vormarsch: EuGH stellt für Abschiebungen neue Hürden auf
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