Der niedersächsische Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als extremistische Bestrebung eingestuft und damit zum Beobachtungsobjekt erklärt. Grundlage sind laut Innenministerin Daniela Behrens unter anderem ein ethnisch-kultureller Volksbegriff, die Abwertung von Menschengruppen sowie die Unterstützung rechtsextremistischer Organisationen.

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