Es ging vornehmlich um die Sorge, Björn Höcke könnte bei seinen Auftritten in Bayern NS-Parolen aussprechen, antisemitische Formulierungen nutzen oder gar rassistische Narrative zum Besten geben. Doch eine solche Befürchtung reicht definitiv nicht aus, um Redeverbote zu verhängen. Zu diesem Entschluss kam einerseits die Judikatur von Augsburg, welche im Eilverfahren ein entsprechendes Dekret gegenüber dem […]

