Es ist höchst merkwürdig, was hier im Halbdunkel zwischen EU und Mitgliedsstaaten geschieht. Es geht um die Sanktionen gegen Gruppen und Individuen, die vom EU-Ministerrat im Zeichen des Ukraine-Kriegs zu personae non gratae erklärt werden. „Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass im Anhang aufgeführte natürliche Personen in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen“, so heißt es in dem Beschluss zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Nr. 2643 aus dem Jahr 2024. Und weiter: „Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, … werden eingefroren.“ Also zwei harte Bedingungen: Wir wollen euch zwar nicht auf unserem Territorium, aber wir wollen euer Geld – zumindest vorübergehed.

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