Der Bundestag hat das deutsche Sanktionsstrafrecht deutlich verschärft. Künftig drohen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen höhere Freiheitsstrafen, drastisch erhöhte Unternehmensbußgelder und strengere Meldepflichten. Der Fall des sanktionierten Schweizer Ex-Obersts Jacques Baud verdeutlicht, welche praktischen Auswirkungen solche Maßnahmen entfalten können.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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