Mündig auf dem Papier: als Frauen in Österreich endlich selbst entscheiden durften
Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein galt in Österreich eine bittere Realität: Verheiratete Frauen waren rechtlich nicht voll geschäftsfähig.
Sie durften weder eigenständig Verträge abschließen noch frei über ihr Vermögen verfügen – zumindest nicht ohne Zustimmung ihres Ehemannes. Der Mann war der „Familienvorstand“, die Frau rechtlich abhängig.
Die „eheliche Beistandspflicht“ machte den Ehemann zum Allein-Entscheider
Was heute unvorstellbar klingt, war jahrzehntelang Gesetz. Selbst berufstätige Frauen standen unter der sogenannten „ehelichen Beistandspflicht“: Der Ehemann konnte ihnen die Erwerbsarbeit untersagen, wenn sie „den Haushalt beeinträchtigte“. Auch Bankgeschäfte, Mietverträge oder größere Anschaffungen lagen nicht allein in weiblicher Hand. Mündigkeit war kein persönliches Recht, sondern eine Frage des Geschlechts.
Die Rebellion der Frauen in den 70er Jahren
Doch der Unmut der Frauen wuchs, die auch auf den Straßen ihre Ansprüche sichtbar machten. Themen wie „Selbstbestimmung über den eigenen Bauch“ standen nicht nur für körperliche Autonomie, sondern für ein grundsätzliches Recht auf Entscheidungsmacht über das eigene Leben. Die Proteste der 1970er-Jahre verliehen jenen Forderungen eine Stimme, die das Gesetz bis dahin systematisch überhört hatte.
Erst mit der großen Familienrechtsreform änderte sich diese Situation grundlegend. 1975 beschloss der Nationalrat die Reform des Ehe- und Familienrechts, die am 1. Jänner 1976 in Kraft trat. Sie hob die rechtliche Vormachtstellung des Mannes auf, führte die Gleichberechtigung der Ehepartner ein – und machte Frauen endlich voll geschäftsfähig, unabhängig von ihrem Familienstand.
Damit wurde ein jahrhundertealtes Rollenmodell juristisch beendet. Frauen konnten nun selbst Verträge schließen, über ihr Einkommen verfügen und Entscheidungen treffen, ohne männliche Zustimmung. Ein Meilenstein – und zugleich ein spätes Zugeständnis. Denn die volle rechtliche Mündigkeit von Frauen ist in Österreich jünger als viele heute noch lebende Generationen.
Was als „Modernisierung“ gefeiert wurde, war in Wahrheit die überfällige Anerkennung eines Selbstverständlichen: dass Frauen keine Schutzbefohlenen, sondern rechtlich eigenständige Personen sind.
Foto: Frauenbewegung in Österreich – Demonstration 1971

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