Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hatte am 24. März 2021 in einem hoch ideologisierten Beschluss das durchaus vernünftige Klimaschutzgesetz (KSG) von 2019 teilweise für verfassungswidrig erklärt, weil dieses die Lasten der CO₂-Reduktion zukünftigen – noch nicht einmal geborenen – Generationen aller Länder der Welt aufhalse und deren Freiheitsrechte einschränke. Geklagt hatten überwiegend junge Leute, darunter welche aus Bangladesch und Nepal – unterstützt von Umweltverbänden wie BUND, Greenpeace und Germanwatch.
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