Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die Kündigung einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie wegen eines Streits um Gendersprache für unwirksam erklärt. Ein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit behördlicher Gender-Vorgaben blieb jedoch aus – das Gericht entschied allein aus formalen Gründen.

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