
2021 faßte das Bundesverfassungsgericht einen bemerkenswerten und skandalösen Beschluß zum Klimaschutz. Dieser stellt jede Art von Grundrechtsausübung unter den Vorbehalt der „Klimaverträglichkeit“. Nun holt das Urteil die Bundesregierung ein – mit potentiell verheerenden Folgen. Die Rechtskolumne von Ulrich Vosgerau.
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