Das Nachrichtenportal „NIUS“ hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig keinen Erfolg mit einem Eilantrag gegen Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther. Das Gericht entschied, dass dessen umstrittene Äußerungen in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ nicht in amtlicher Funktion erfolgt seien – und daher keinen Unterlassungsanspruch begründen.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
Nach oben scrollen