Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage um den Otto-Wels-Saal gescheitert.
Karlsruhe (Az. 2 BvE 14/25) stellte klar, dass es keine verfassungsrechtliches Recht auf einen bestimmten Fraktionssaal gäbe – auch nicht für die zweitgrößte Fraktion.

