Eine Bundesbehörde kündigt einer langjährigen Mitarbeiterin fristlos – aber nicht wegen Korruption oder grober Pflichtverletzung, sondern weil sie ein Arbeitsschutzdokument nicht „durchgängig gendert“. Die Angestellte im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) formuliert eine Strahlenschutzanweisung nach dem “Handbuch der Rechtsförmlichkeit” – also nach den Regeln, die für klare, rechtssichere Amtssprache gelten. Ihre Vorgesetzten verlangen dagegen […]

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