Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Januar 2026 gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland, wie von der Deutschen Umwelthilfe sehnlich gewünscht, geurteilt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das sogenannte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 nicht ausreiche und die Regierung zusätzliche Maßnahmen zum „Klimaschutz“ ergreifen müsse.
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