Ab dem kommenden Jahr gilt eine neue Regelung zur Geldwäsche. Die Europäische Union vereinheitlicht damit die Bedingungen in allen Mitgliedsstaaten.
EU-Mitgliedsländer dürfen Vorschriften verschärfen
Mit den einschränkenden Maßnahmen beabsichtigt die EU, kriminelle Aktivitäten zu unterbinden. So heißt es in der Verordnung, dass Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus häufig über Ländergrenzen hinweg stattfinden. Daher müssen die Regelungen in diesem Bereich mit den weltweit geltenden Vorgaben übereinstimmen und mindestens ebenso streng ausgestaltet sein.
Die Verordnung räumt den Mitgliedstaaten zudem die Möglichkeit ein, niedrigere Schwellenwerte und strengere Vorschriften zu erlassen. In der Verordnung auf Seite 31 heißt es, dass dies dann geschehen dürfe, wenn damit „legitime Ziele im öffentlichen Interesse verfolgt werden“. Deutschland hat bisher keine weiteren Einschränkungen geplant.
Neue Behörde
Mehr Aufwand für Unternehmen
Die Meldepflicht für verdächtige Bargeldtransaktionen gibt es in Deutschland bereits seit 1993. Sie gilt mit dem Inkrafttreten des ersten Geldwäschegesetzes, das seither mehrfach überarbeitet und verschärft wurde. Verdächtige Bargeldgeschäfte müssen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden.
Die juristische Analyse-Plattform „KPMG Law“ spricht in ihrer Beurteilung der Verordnung von einem Schritt hin zu einer einheitlichen Regulierung der Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung. Die Verfasser weisen allerdings auch darauf hin, dass die Vorgaben jedoch mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden seien. Dies gelte insbesondere für die in der Pflicht stehenden Unternehmen.
EPOCH TIMES, wo auch dieser Artikel erschien. Dabei ist die vielschichtige, abwechslungsreiche Arbeit das tägliche Salz in der Suppe. Als Schwerpunkte haben sich die brisanten Themen unserer Zeit wie das World Economic Forum (WEF) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) herauskristallisiert.
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