Das israelische Parlament hatte in erster Lesung für einen umstrittenen Gesetzesvorschlag zur Einführung der Todesstrafe für Palästinenser gestimmt, denen die Beteiligung an den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 vorgeworfen wird.

Nach Angaben des israelischen Senders KAN stimmten 19 Abgeordnete für das Vorhaben, Gegenstimmen gab es demnach nicht.

Einrichtung eines Sondertribunals

Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung eines Sondertribunals mit weitreichenden Befugnissen vor, das Hunderte Palästinenser aburteilen und im Fall einer Verurteilung auch die Todesstrafe verhängen könnte.

Eingebracht wurde der Gesetzentwurf laut dem Sender gemeinsam von Justizminister Yariv Levin von der Likud-Partei, dem Vorsitzenden des Verfassungsausschusses Simcha Rothman von der Partei „Religiöser Zionismus“ sowie der Abgeordneten Yulia Malinovsky von der Partei Jisra’el Beitenu.

Laut einem weiteren Bericht der israelischen Zeitung Haaretz war in einer früheren Fassung des Gesetzentwurfs vorgesehen, die Hinrichtung durch eine „tödliche Injektion“ vorzunehmen. In der aktuellen Version soll die Vollstreckung der Todesstrafe demnach durch Erhängen und durch einen eigens dafür bestimmten Gefängnisbeamten erfolgen.

Das israelische Parlament hat somit in erster Lesung für eine umstrittene Änderung des israelischen Strafgesetzes gestimmt. Dem Gesetzentwurf nach soll die Todesstrafe zwingend für Personen gelten, die Israelis „vorsätzlich oder fahrlässig“, „aus rassistischen Motiven“, aus „Feindseligkeit gegenüber der Öffentlichkeit“ und „mit dem Ziel, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes zu schaden“ töten, hieß es. Um das Vorhaben tatsächlich umzusetzen, bedarf es noch zwei weiterer Lesungen. Amnesty International fordert, dass die internationale Gemeinschaft Druck auf die israelische Regierung ausübt, damit sie den diskriminierenden Gesetzentwurf unverzüglich zurückzieht.

Amnesty protestiert

In der Knesset stimmten in erster Lesung 39 Abgeordnete mit Ja, 16 mit Nein. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Bis heute haben 113 Länder die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft, sieben von ihnen zwischen 2020 und heute. Dazu erklärte Amnesty wie folgt.

Es gibt dabei nichts zu beschönigen, eine Mehrheit von 39 israelischen Knesset -Mitgliedern hatte in erster Lesung einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Gerichte dazu verpflichten würde, die Todesstrafe ausschließlich gegen Palästinenser*innen zu verhängen. Zwar werden im Gesetzestext nicht ausdrücklich Palästinenser*innen genannt, aber die dort aufgeführte Motivation, die der betreffenden Straftat [als Voraussetzung für die Todesstrafe] zugrunde liegen muss, legt nahe, dass die Opfer in erster Linie Palästinenser*innen sein werden. Und zwar auch diejenigen, die vor der Verabschiedung des Gesetzes die entsprechenden Straftaten begangen haben, erklärte dazu Erika Guevara Rosas, leitende Direktorin für Recherche, Advocacy, Politik und Kampagnen bei Amnesty International.

Abschließend wurde noch festgehalten, „es ist außerdem besorgniserregend, dass das Gesetz Militärgerichte ermächtigt, Todesurteile gegen Zivilist*innen zu verhängen, die nicht umgewandelt werden können. Dies gilt umso mehr angesichts der oft unfairen Prozesse vor diesen Gerichten, die eine Verurteilungsquote von über 99 % für palästinensische Angeklagte aufweisen.“




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